Schallschutz
- Verminderung der Lärmbelästigung durch den Einsatz von geeigneten Dämmmaßnahmen wie zum Beispiel Schallschutzkabinen, Schallschutzwänden- und -decken
Der bauliche und technische Schallschutz hat die Aufgabe, die Menschen in ihren Gebäuden und Aufenthaltsräumen vor störendem oder gesundheitsschädigendem Lärm zu schützen. Der dabei relevante Bereich liegt zwischen den Frequenzen 100 und 3150 Hz. Bei diesen Frequenzen ist das menschliche Ohr am empfindlichsten und der Lautstärkeanteil üblicher Geräusche hinter einer Wand am größten.
Unter baulichem und technischem Schallschutz versteht man alle Maßnahmen, welche die Schallübertragung von einer Schallquelle zum Hörer vermindern. Maßnahmen für den Schallschutz können meist nicht - wie bei Maßnahmen zum Wärme- und Kälteschutz - nachträglich an bestehenden Konstruktionen vorgenommen werden. Notwendige schalltechnische Maßnahmen müssen deshalb bei der Planung und Ausführung durch Fachfirmen rechtzeitig berücksichtigt werden.
- Befinden sich Schallquelle und Hörer im gleichen Raum, erfolgt die Schallverminderung durch eine schallschluckende Maßnahme.
- Befinden sich die Schallquelle und Hörer in verschiedenen Räumen, so erfolgt die Schallverminderung hauptsächlich durch eine Schalldämmung. Durch flächige Bauteile (wie Fußböden, Decken und Wände) geht die Schallenergie hindurch und gelangt als Nebenweg- und Flankenübertragung in die Nebenräume.
- Durch eine entsprechende Schallabsorptions-Maßnahme wird die dort ankommende Schallenergie geschwächt.